Wichtige Begriffe


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Wichtige Begriffe rund um das Thema Behinderung

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In dieser Rubrik finden Sie wichtige Begriffe zum Thema Behinderung. Zudem stehen Ihnen bei weiteren Fragen die Sozialberater in den SoVD-Beratungszentren in ganz Niedersachsen zur Verfügung. Das Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier. 

Behinderung

Eine Behinderung liegt vor, wenn die körperliche Funktion, die geistige Fähigkeit oder die seelische Gesundheit zu einer Beeinträchtigung führt. Diese muss für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigen.

Schwerbehinderung

Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn der Grad der Behinderung (GdB) 50 oder mehr beträgt.

Schwerbehindertenausweis

Die Anerkennung als Schwerbehinderter wird mit einem Schwerbehindertenausweis nachgewiesen, den das Landesamt für Soziales auf Antrag ausstellt. Dieser kann neben dem GdB auch Merkzeichen (Nachteilsausgleiche) enthalten.

Merkzeichen G

Das Merkzeichen G erhalten schwerbehinderte Personen mit erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr beziehungsweise erheblicher Geh- und/oder Stehbehinderung. Das Merkzeichen berechtigt unter anderem wahlweise zur unentgeltlichen Fahrt (kostenpflichtige Wertmarke) im öffentlichen Personenverkehr oder zu einer Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung von 50 Prozent.

Merkzeichen B

Die ständige Begleitung ist bei schwerbehinderten Menschen notwendig, die bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Die Begleitperson eines Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen B wird in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Flugverkehr (Auskünfte erteilen die Fluggesellschaften) unentgeltlich befördert.

Merkzeichen aG

Außergewöhnlich gehbehindert sind schwerbehinderte Menschen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer  Anstrengung außerhalb ihres Autos bewegen können. Dabei muss das Gehvermögen auf das Schwerste eingeschränkt sein. Das Merkzeichen berechtigt unter anderem zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen.

Merkzeichen H

Hilflos ist, wer infolge seiner Behinderung nicht nur vorübergehend für die gewöhn-lichen und regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten im Alltag in erheblichem Umfang fremder Hilfe dauernd bedarf. Das Merkzeichen berechtigt unter anderem zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr mit kostenloser Wertmarke und Kraftfahrzeugsteuer-Befreiung von 100 Prozent.

Merkzeichen RF

Das Merkzeichen RF erhalten Menschen, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen grundsätzlich nicht teilnehmen können. Dieser Personenkreis erhält unter anderem eine Befreiung von  der Rundfunkgebührenpflicht.

Merkzeichen Bl

Blinde können die Kfz-Steuerbefreiung und die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr in Anspruch nehmen.

Merkzeichen Gl

Gehörlose können unter anderem wahlweise die unentgeltliche Beförderung (kostenpflichtige Wertmarke) im öffentlichen Personenverkehr oder die Kfz-Steuer-Ermäßigung von 50 Prozent in Anspruch nehmen.

Unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr

Als "Erleichterung im Personenverkehr" können Schwerbehinderte Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs im gesamten Bundesgebiet vergünstigt oder kostenlos benutzen. Für den Nahverkehr gibt es verschiedene Wertmarken (Gültigkeit ein Jahr: 60 Euro; Gültigkeit ein halbes Jahr: 30 Euro). Die Freifahrtberechtigung besteht in allen Zügen des Nahverkehrs der Deutschen Bahn: Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE) und Interregio-Express (IRE) in der zweiten Klasse. Zudem können Busse, U- und S-Bahnen der zweiten Klasse sowie Schiffe im Linien-, Fähr- und Übersetzverkehr im Orts- und Nachbarschaftsbereich genutzt werde.

Parkerleichterungen

Bei den Parkerleichterungen handelt es sich um eine Ausnahmegenehmigung, die bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden muss. Schwerbehinderte bekommen einen Parkausweis und/oder einen Sonderparkplatz. Der Ausweis ermöglicht die Nutzung von Behindertenparkplätzen und erlaubt zum Beispiel das Parken im eingeschränkten Halteverbot.




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